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February 20, 2014

La Banda dei Bandi: Kulturbeirat gesucht über öffentliche Ausschreibung

Franz

Bei der Bestellung des Kulturbeirats für die deutsche Sprachgruppe soll ein Teil der Mitglieder über ein Auswahlverfahren benannt werden. 

Der Kulturbeirat für die deutsche Sprachgruppe berät die Landesregierung in Fragen der Kulturpolitik und der Kulturförderung. Die Grundlage für die Ernennung des beratenden Gremiums ist das Landesgesetz Nr. 7 vom 29. Oktober 1958. Der Beirat wird mit Beschluss der Landesregierung für jeweils eine Legislaturperiode ernannt. In seinen Aufgabenbereich fällt es unter anderem, Konzepte, Vorschläge und Ideen zu erarbeiten, um bestmögliche Rahmenbedingungen für Kulturarbeit in Südtirol zu schaffen. “Im Kulturbeirat soll vorrangig die strategische Debatte über die Ausrichtung der Kulturpolitik geführt werden, der Beirat soll einen Entwicklungs- und Erneuerungsprozess anstoßen”, so die Vorstellung des zuständigen Landesrats.

Was die Schwerpunkte der Kulturpolitik in der laufenden Legislaturperiode angeht, so werden die künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen, der kulturelle Austausch zwischen den Sprachgruppen und den Ländern der Europaregion und die bewusste Förderung des kulturellen und künstlerischen Ausdrucks der jüngeren Generation im Vordergrund stehen.

„Da der Kulturbeirat gegenüber der gesamten Kulturarbeit Offenheit signalisieren soll, möchte ich, dass diese Offenheit und Transparenz auch die Bestellung des Gremiums kennzeichnet”, so Landesrat Achammer, „deshalb möchte ich – soweit es die Gesetzeslage ermöglicht – Beiratsmitglieder über ein Auswahlverfahren benennen. Dadurch soll der Heterogenität der Kulturszene Rechnung getragen werden. Auch sollten über diesen Weg neue Kultursparten und -formen eine Stimme im Beirat erhalten.”

Die gleichberechtigte Vertretung aller Kunstsparten unter Berücksichtigung der jüngeren Kulturszene und neuer Kunstformen, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter und die ausgewogene Vertretung der Generationen sind daher Richtlinien für die Zusammensetzung des neu zu ernennenden Kulturbeirates.

Insgesamt vier Sachverständige aus allen Kunstsparten sollten über das Auswahlverfahren benannt werden. Vorzugskriterien bei der Auswahl der Sachverständigen sind eine nachgewiesene Qualifikation in einer Kunstsparte oder in einem Kulturbereich, gute Kenntnis der Kulturszene in Südtirol, breite Vernetzung mit Kulturträgern in- und außerhalb des Landes, Erfahrung im Kulturmanagement und in der Erarbeitung von Konzepten sowie Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz. Der Kulturbeirat tagt drei- bis viermal jährlich in Bozen. Die Teilnahme wird gemäß den geltenden Landesbestimmungen vergütet.

Wer an einer Mitarbeit im Kulturbeirat interessiert ist oder einen Sachverständigen vorschlagen möchte, kann ein entsprechend begründetes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf bis 14. März 2014 an Landesrat Philipp Achammer, Ressort für Deutsche Bildung und Kultur und für Integration, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen oder an Philipp.Achammer@provinz.bz.it senden.

Fragen in Zusammenhang mit der Ausschreibung beantwortet das Amt für Kultur in der gleichnamigen Landesabteilung (Tel. 0471 413360, E-Mail:kultur@provinz.bz.it).

Foto oben: 77 stolen fish by Sebastian Hönig

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