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April 15, 2016

La Banda dei Bandi: Ausschreibung Programm 2017 Tiroler Künstlerschaft

Franz

Projektvorschläge und Portfolios für das Ausstellungsprogramm im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie der Tiroler Künstlerschaft in Innsbruck 

Programmgestaltung 
Das Jahresprogramm im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie wird primär aus Einreichungen im Zuge eines offenen, internationalen Ausschreibungsverfahrens von einer Fachjury zusammengestellt. Die Ausschreibung ergeht an die Mitglieder des Vereins und überregional an KünstlerInnen und KuratorInnen. Die Fachjury besteht aus Mitgliedern des Vorstandes und der Kuratorin und Geschäftsleiterin. 

Verein 
Die Tiroler Künstlerschaft begreift sich als ein Forum für zeitgenössische Kunst. Die KünstlerInnenvereinigung, die seit 1946 besteht, betreibt ein internationales Ausstellungsprogramm in den Räumen der Neuen Galerie in der Innsbrucker Hofburg sowie des Kunstpavillons im Hofgarten. Das Künstlerhaus Büchsenhausen bildet seit 2003 den Rahmen des Internationalen Fellowship Programms für Kunst und Theorie, zu dem jährlich vier StipendiantInnen nominiert sind. Neben Veranstaltungsreihen, Vorträgen und Dialoge innerhalb der regionalen Kulturszene stellt die Tiroler Künstlerschaft eine Interessensvertretung für Tiroler Kunstschaffende dar und engagiert sich als solche in aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen. 

Unter www.kuenstlerschaft.at finden Sie Informationen über das aktuelle und vergangene Ausstellungsprogramm. 

Für 2017 sind je vier Ausstellungen im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie vorgesehen. 

Ausstellungsorte 

Kunstpavillon: 
Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt, im so genannten Kleinen Hofgarten. Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer klassischen Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat ca. 175 m². 

Neue Galerie: 
Die Neue Galerie hat etwa 95 m² Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß der Hofburg, also direkt in der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden Anfang 2011 generalsaniert. Die Räume sind im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln. 

Grundrisse und Bildmaterial finden Sie zum Download auf der Homepage. 

Bewerbungsverfahren 
Unterlagen, die das künstlerische Werk repräsentieren bzw. Vorschläge für Ausstellungsprojekte für das Jahr 2017, können bis 29. April 2016 bei der Tiroler Künstlerschaft, Kunstpavillon, Rennweg 8a, 6020 Innsbruck, eingereicht werden. 

Teilnahmeberechtigt sind nationale und internationale KünstlerInnen und KuratorInnen mit Ausstellungserfahrung. *TIROLER KÜNSTLERSCHAFT – ZVR 302478180 – www.kuenstlerschaft.at Rennweg 8a 6020 Innsbruck Austria tel +43 (0)512 581133 office@kuenstlerschaft.at 

Die Bewerbungen erfolgen schriftlich in englischer oder deutscher Sprache und müssen folgende Dokumente beinhalten: 
ein formloses Ansuchen 
eine Konzeptbeschreibung (im Fall eines konkreten Projektvorschlags, max. 1.000 Wörter) 
ein Portfolio bzw. eine Dokumentation der Arbeit der letzten Jahre (max. 2 Kataloge, max. 10 Fotos, bitte keine Originale!) 
einen kurzen Lebenslauf 
Filme und Videoarbeiten (auf DVD oder Datenstick): Inhalt und Videostills müssen zusätzlich auf zwei Din A4-Seiten zusammengefasst werden. Bei Filmen/Videos, die länger als 10 Minuten dauern, muss der/die KünstlerIn einen Ausschnitt erstellen. 
den Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail des ausgefüllten Online-Formulars (siehe www.kuenstlerschaft.at -> Ausschreibung Programm 2017) 

Wichtiger Hinweis: Nur Einreichungen per Post werden berücksichtigt! 

Jury 2016: 
KünstlerInnen des Vorstands der Tiroler Künstlerschaft 
Ingeborg Erhart, Kuratorin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstlerschaft 

Der Ablauf des Programms für 2017 wird im Laufe des Sommers 2016 festgelegt. 

Bitte richten Sie Einreichungen für den Kunstpavillon und die Neue Galerie an folgende Adresse: 
Tiroler Künstlerschaft – Kunstpavillon 
Betreff: Programm 2017 
Rennweg 8a 
A-6020 Innsbruck 
office@kuenstlerschaft.at 

Einreichfrist: Freitag, 29. April 2016 (Es gilt das Datum des Poststempels.) 

Die Einreichungen werden nicht retourniert. Auf Wunsch erfolgt die Rücksendung der Materialien. Die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 10,- muss in diesem Fall in einem Umschlag der Einreichung beigelegt werden. Die persönliche Abholung im Kunstpavillon ist möglich. Die Unterlagen werden bis Ende 2016 aufbewahrt. 

Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. 

Zu spät eingelangte sowie nicht vollständig ausgefüllte Einreichungen werden in den Auswahlprozess nicht einbezogen. 

Alle EinreicherInnen werden per E-Mail (oder postalisch) über das Ergebnis der Auswahl informiert.

Foto: David Rych – Border Act – Verhör, 2015

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